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Witwen- und Waisenrente — Hinterbliebenenabsicherung in Deutschland

Das Wichtigste in Kürze

  • Große Witwenrente 55 % der Rente des Verstorbenen (neues Recht) bzw. 60 % (altes Recht)
  • Kleine Witwenrente 25 % der Rente des Verstorbenen, befristet auf 24 Monate
  • Halbwaisenrente 10 % der Rente des verstorbenen Elternteils
  • Vollwaisenrente 20 % der Rente des verstorbenen Elternteils
  • Einkommensanrechnung 40 % des Nettoeinkommens über Freibetrag werden abgezogen
  • Sterbevierteljahr Erste 3 Monate volle Rente des Verstorbenen, keine Anrechnung

Was ist die Hinterbliebenenrente?

Die Hinterbliebenenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Ehepartner und Kinder nach dem Tod eines PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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en absichern soll. Sie umfasst die Witwenrente (bzw. Witwerrente) und die Waisenrente. Der verstorbene Partner muss die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der Rentenversicherung erfüllt haben. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung - Hinterbliebenenrente.

Seit 2002 gibt es für Ehen, die nach dem 31.12.2001 geschlossen wurden, das sogenannte neue Recht. Für ältere Ehen gilt das alte Recht mit teilweise günstigeren Regelungen. Welches Recht für dich gilt, hängt also vom Heiratsdatum ab.

Große vs. kleine Witwenrente

Die Rentenversicherung unterscheidet zwei Arten der Witwenrente. Die große Witwenrente ist der Regelfall, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Merkmal Große Witwenrente Kleine Witwenrente
Höhe (neues Recht) 55 % der Versichertenrente 25 % der Versichertenrente
Höhe (altes Recht) 60 % der Versichertenrente 25 % der Versichertenrente
Dauer Unbefristet (bis Wiederheirat) 24 Monate
Voraussetzung Alter 47+ oder Kind erziehend oder erwerbsgemindert Keine der Voraussetzungen für große Witwenrente
Kinderzuschlag (neues Recht) Ja — Aufschlag für Kindererziehungszeiten Nein
Gut zu wissen: Bei Wiederheirat entfällt die Witwenrente. Dafür erhältst du eine einmalige Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsbeträgen. Wird die neue Ehe wieder aufgelöst, kannst du die Witwenrente erneut beantragen.

Einkommensanrechnung — so funktioniert sie

Die Witwenrente wird nicht in voller Höhe ausgezahlt, wenn du eigenes Einkommen hast. Die Rentenversicherung rechnet 40 % deines Nettoeinkommens an, das über einem Freibetrag liegt. Der Freibetrag beträgt aktüll rund 1.038 EUR (West) bzw. 1.020 EUR (Ost) pro Monat. Pro Kind erhöt sich der Freibetrag um ca. 220 EUR.

Was wird angerechnet? Erwerbseinkommen, eigene Rente, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Was zählt nicht? Wohngeld, GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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aus der Altersvorsorge und Hinterbliebenenrenten aus der Unfallversicherung. Im Sterbevierteljahr (die ersten 3 Monate nach dem Tod) wird kein Einkommen angerechnet — du erhältst die volle Rente des Verstorbenen.

Waisenrente für Kinder

Kinder des Verstorbenen erhalten eine Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium bis zum 27. Lebensjahr. Die Halbwaisenrente beträgt 10 % der Versichertenrente, die Vollwaisenrente 20 %. Seit Juli 2015 wird bei Waisenrenten kein eigenes Einkommen mehr angerechnet — auch nicht bei Volljahrigen in Ausbildung.

Warum private Vorsorge unverzichtbar ist

Die Hinterbliebenenrente deckt maximal 55 % der ohnehin oft niedrigen gesetzlichen Rente ab. Wer ein Nettoeinkommen über dem Freibetrag hat, erhält noch weniger. Besonders für Familien ist daher eine zusätzliche Absicherung wichtig.

Das Altersvorsorgedepot bietet hier einen entscheidenden Vorteil: Das angesparte Vermögen gehört dir und wird im Todesfall vererbt. Anders als die gesetzliche Rente, die mit dem Tod endet, bleibt ein ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Depot als Vermögen erhalten. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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macht das Depot besonders für Familien attraktiv.

Wie du die Rentenlücke berechnen kannst und welche Rolle die betriebliche Altersvorsorge spielt, erfährst du in unseren weiteren Ratgebern. Auch der Blick auf die Besteuerung der Rente lohnt sich — denn die Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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betrifft auch Hinterbliebenenrenten.

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