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Aktienrente Auszahlung, Kündigung und Notfallentnahme
Von AktienRenteRechner-Redaktion Stand: März 2026

Key Facts: Zugriff auf das Geld

  • Reguläre Auszahlung: ab 65 Jahren (Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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    )
  • Vorzeitige Kündigung: möglich, aber FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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  • Kosten bei Kündigung: Rückzahlung aller Zulagen + Steuervorteile
  • Wohn-Riester-Entnahme: förderunschädlich für Immobilienkauf
  • Anbieterwechsel: jederzeit ohne Förderverlust

Das Geld in deinem AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gedacht -- und genau dafür gibt es die staatliche Förderung. Regulär kommst du ab 65 Jahren an dein Kapital. Es gibt aber auch Wege für Notfälle und Sondersituationen. Die Verbraucherzentrale rät dringend davon ab, das Altersvorsorgedepot vorzeitig aufzulösen -- die Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile macht eine Kündigung fast immer zum Verlustgeschäft. Wichtig ist, die Konseqünzen zu kennen, bevor du handelst.

Nehmen wir Katrin (42, Grafikdesignerin, 45.000 EUR brutto): Sie hat 12 Jahre lang in ihr Altersvorsorgedepot eingezahlt und rund 28.000 EUR angespart. Jetzt steht eine unerwartete Reparatur an. Sollte sie an das Depot? In den allermeisten Fällen: Nein. Die folgenden Optionen zeigen, warum es fast immer bessere Wege gibt.

Aktienrente Auszahlung: Reguläre Entnahme und Notfalloptionen

Weg 1: Reguläre Auszahlung ab 65 Jahren

Der Standardweg: Ab 65 Jahren kannst du dir dein Kapital auszahlen lassen. Du hast mehrere Optionen für die Entnahme — monatliche Rente, Teilauszahlung oder Kombination. Details dazu findest du im Ratgeber zur Auszahlung. Wer neben dem Altersvorsorgedepot auch ein freies ETF-Depot besitzt, sollte die 4-Prozent-Regel kennen — sie beschreibt, wie viel sich jährlich entnehmen lässt, ohne das Kapital aufzubrauchen. Die Auszahlung unterliegt der Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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mit deinem persönlichen EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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. Wie die Besteuerung im Detail funktioniert, erklären wir im Steuerratgeber.

Weg 2: Vorzeitige Kündigung (förderschädlich)

Du kannst dein Depot jederzeit kündigen und dir das Geld auszahlen lassen. Aber: Das ist FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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, und die Konseqünzen sind erheblich:

Rückforderung Was wird zurückgezahlt Beispiel (10 Jahre, 50.000 EUR Einkommen)
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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Alle erhaltenen Grundzulagen 10 x 175 EUR = 1.750 EUR
KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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Alle erhaltenen Kinderzulagen 10 x 300 EUR = 3.000 EUR (1 Kind)
SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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Steuervorteile zurückzahlen ca. 5.000-8.000 EUR
Kursgewinne AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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auf Erträge
ca. 26,375 % auf Gewinne
Achtung: Bei einer förderschädlichen Kündigung nach 10 Jahren können Rückforderungen von 10.000 EUR und mehr anfallen. Prüfe daher immer zürst, ob eine der folgenden Alternativen für dich infrage kommt.

Weg 3: Förderunschädliche Entnahme für Wohneigentum

Wie bei der Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
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kannst du Kapital aus dem Altersvorsorgedepot förderunschädlich für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie entnehmen. Die Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Das entnommene Kapital wird auf einem „Wohnförderkonto" vermerkt und bei Renteneintritt nachversteuert.

Nehmen wir das Beispiel von Martin (38, Industriemechaniker, 46.000 EUR brutto): Er hat 45.000 EUR im Depot und möchte ein Eigenheim kaufen. Er kann das Guthaben für die Anzahlung nutzen — ohne Förderung zu verlieren. Ein kluger Weg, weil die eigene Immobilie ebenfalls zur Altersvorsorge zählt.

Weg 4: Kleinstrentenregelung bei geringem Guthaben

Wenn dein Gesamtkapital bei Renteneintritt unter einem bestimmten Schwellenwert liegt (aktüll ca. 33.000 EUR), kannst du dir den gesamten Betrag als Einmalzahlung auszahlen lassen — statt einer monatlichen Rente. Das wird regulär nachgelagert besteuert, ist aber nicht förderschädlich.

Weg 5: Anbieterwechsel statt Kündigung

Wenn du mit deinem Anbieter unzufrieden bist, kündige nicht — wechsle. Eine Übertragung zu einem anderen Anbieter ist jederzeit förderunschädlich möglich. Dein gesamtes Guthaben wird übertragen, alle Zulagen bleiben erhalten. Details findest du im Ratgeber zum Anbieterwechsel. Wie du den richtigen neuen Anbieter findest, zeigt unser 5-Kriterien-Vergleich.

Was tun im echten finanziellen Notfall?

  1. Sparrate reduzieren: Senke die monatliche Einzahlung auf den Sockelbeitrag (5 EUR/Monat). So behältst du anteilige Zulagen und gewinnst finanziellen Spielraum.
  2. Sparrate pausieren: Du kannst den Sparplan vorübergehend auf Null setzen. Du verlierst die Zulagen für dieses Jahr, aber das Depot bleibt bestehen und dein bisheriges Kapital arbeitet weiter.
  3. Teilentnahme für Wohneigentum prüfen: Falls du eine Immobilie kaufen willst, ist das ein förderunschädlicher Weg ans Geld.
  4. Kündigung als letzter Ausweg: Nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Berechne vorher die Rückforderungen, um keine böse Überraschung zu erleben.
Tipp: Halte neben dem Altersvorsorgedepot einen Notgroschen von 3–6 Monatsausgaben auf einem Tagesgeldkonto. So musst du im Ernstfall nicht an deine Aktienrente. Wie viel du insgesamt in die Aktienrente einzahlen solltest, hängt auch davon ab, ob du diesen Puffer bereits hast.

Häufige Fragen zum Zugriff auf die Aktienrente

Kann ich die Aktienrente vor 65 auszahlen lassen?

Ja, aber das ist förderschädlich. Du musst alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. In den meisten Fällen lohnt es sich nicht — prüfe erst die Alternativen wie Sparrate senken, pausieren oder Wohnentnahme.

Was kostet die vorzeitige Kündigung der Aktienrente?

Die Kosten hängen von der Laufzeit und dem Guthaben ab. Du zahlst alle Zulagen zurück (175 EUR/Jahr + ggf. Kinderzulagen), alle Steuervorteile und zusätzlich Abgeltungsteuer auf Kursgewinne. Nach 10 Jahren bei mittlerem Einkommen können das leicht 10.000 EUR und mehr sein.

Kann ich einen Teil der Aktienrente für eine Immobilie verwenden?

Ja — du kannst Kapital förderunschädlich für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie entnehmen. Das Geld wird auf einem Wohnförderkonto vermerkt und bei Renteneintritt nachversteuert. Die Zulagen und bisherigen Steuervorteile bleiben erhalten.

Was passiert mit der Aktienrente im Todesfall?

Das Guthaben kann auf den Ehepartner übertragen werden — förderunschädlich, wenn dieser ein eigenes Altersvorsorgedepot hat. Andere Erben erhalten das Kapital ausgezahlt, müssen aber Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Eine frühzeitige Regelung ist daher sinnvoll.

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