Förderberechtigung auf einen Blick
- Grundregel PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren → in der Rentenversicherung - Angestellte Ja
- Selbständige Ja (NEU!)
- Beamte Ja
- Arbeitslose Ja
- Rentner Nein
- Berechtigte Personen ca. 50 Millionen
Die Grundregel
Förderberechtigt ist, wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt oder in einem berufsständischen Versorgungswerk PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren → ist. Die Deutsche Rentenversicherung informiert detailliert über die Pflichtversicherung. Auch Beamte, Soldaten und — neu seit 2027 — Selbständige nach § 15 oder § 18 EStG sind eingeschlossen.
Übersicht nach Erwerbsstatus
| Status | Berechtigt? | Details |
|---|---|---|
| Angestellte | Ja | Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten — Voll- und Teilzeit |
| Beamte & Soldaten | Ja | Volle Förderung, ergänzt die Beamtenpension |
| Selbständige | Ja (NEU!) | Erstmals förderberechtigt — bei Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt. Mehr erfahren → ausgeschlossen |
| Freiberufler | Ja (NEU!) | Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke |
| Arbeitslos (ALG I) | Ja | PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot. Mehr erfahren → in der Rentenversicherung |
| Bürgergeld | Ja | PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot. Mehr erfahren → in der Rentenversicherung |
| Minijobber | Ja* | Nur wenn rentenversicherungspflichtig (kein Opt-Out gewählt) |
| Ehepartner | Ja (indirekt) | Mittelbare Förderung über den berechtigten Partner |
| Studenten | Kommt drauf an | Nur wenn nebenbei sozialversicherungspflichtig beschäftigt |
| Rentner | Nein | Keine Pflichtbeiträge mehr |
| Privatversicherte | Nein | Nur freiwillig versichert, keine Pflichtmitgliedschaft |
Angestellte
Als Angestellter bist du automatisch förderberechtigt — du zahlst Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung. Das gilt unabhängig von:
- Deinem Einkommen (kein Mindest- oder Höchsteinkommen)
- Ob Vollzeit oder Teilzeit
- Ob befristet oder unbefristet
- Der Branche oder dem Arbeitgeber
Tipp für Gutverdiener: Wer über ca. 40.000 EUR brutto verdient, profitiert zusätzlich vom SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → — der GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren → macht die Steuerersparnis höher als die Zulagen. Alle Förderstufen mit Rechenbeispielen findest du unter Zulagen und Steuervorteile.
Ausführlicher Ratgeber für Angestellte
Selbständige — die größte Neuerung
Die wichtigste Änderung gegenüber Riester: Selbständige waren komplett ausgeschlossen. Ab 2027 können sie erstmals die volle Förderung nutzen.
Das bedeutet: Ein selbständiger Webdesigner mit 1.800 EUR Eigenbeitrag bekommt 540 EUR Zulage — genau wie ein Angestellter. Für viele Selbständige, die bisher keine geförderte Altersvorsorge hatten, ist das ein echtes Argument.
Ausführlicher Ratgeber für Selbständige
Beamte
Beamte und Soldaten sind förderberechtigt — wie schon bei Riester. Das Altersvorsorgedepot ergänzt die Beamtenpension als zweite Säule.
Besonderheit: Beamte haben eine sichere Pension, können aber von der GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → und dem SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → profitieren. Die Variante „Pur" (ohne Garantie) ist für Beamte oft sinnvoll, da die Pension bereits als Sicherheitsnetz dient.
Ausführlicher Ratgeber für Beamte
Arbeitslose
Sowohl ALG-I-Empfänger als auch Bürgergeld-Empfänger sind pflichtversichert in der Rentenversicherung und damit förderberechtigt.
Auch mit dem Mindestbeitrag von 10 EUR/Monat (120 EUR/Jahr) bekommst du 60 EUR GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → — eine Förderquote von 50%. Bei Kindern kommen bis zu 300 EUR Kinderzulage pro Kind dazu.
Ausführlicher Ratgeber für Arbeitslose
Ehepartner — mittelbare Förderung
Wenn dein Ehepartner oder Lebenspartner förderberechtigt ist, kannst du als nicht erwerbstätige Person eine mittelbare Förderung über die Ehepartner-Förderung erhalten:
- Bis zu 175 EUR GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → pro Jahr - Volle KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →n (300 EUR/Kind/Jahr) - Eigener Vertrag nötig (mind. 60 EUR/Jahr Eigenbeitrag)
Praxisbeispiel: Ehepaar, ein Verdiener, 2 Kinder. Der Verdiener zahlt 1.800 EUR (= 540 EUR Zulage + 600 EUR Kinderzulage). Der nicht erwerbstätige Partner zahlt 60 EUR (= 175 EUR Zulage). Familien-Förderung gesamt: 1.315 EUR/Jahr. Berechne dein persoenliches Ergebnis mit dem Depot-Rechner.
Minijobber
Minijobber (520-EUR-Job) sind förderberechtigt, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind. Das ist der Standard — man muss sich aktiv davon befreien lassen (Opt-Out).
Studenten
Als Student bist du nur förderberechtigt, wenn du nebenbei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst — also mehr als ein Minijob (oder Minijob mit Rentenversicherungspflicht).
Werkstudenten zahlen in der Regel Rentenversicherungsbeiträge und sind damit förderberechtigt. Bei einem reinen 520-EUR-Minijob mit Opt-Out hingegen nicht.
Wer ist NICHT berechtigt?
- Rentner — keine Pflichtbeiträge mehr
- Privatversicherte ohne Pflichtbeiträge — z.B. gutverdienende Selbständige, die freiwillig privat versichert sind und nicht in ein Versorgungswerk einzahlen
- Personen ohne Bezug zum deutschen Rentensystem
Weiterführende Ratgeber
Für Angestellte
Optimale Strategie, SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →, Arbeitgeber-Zuschuss.
Für Selbständige
Erstmals förderberechtigt — so nutzt du die Chance.
Für Beamte
Pension + Depot: Die optimale Kombination.
Wie beantragen?
Schritt für Schritt: Depot eröffnen, Zulagen sichern.
Zulagen & Steuervorteile
Alle Förderstufen mit Rechenbeispielen.
Ehepartner-Förderung
Mittelbare Förderung für nicht erwerbstätige Partner.
Kinderzulage
Bis 300 EUR pro Kind und Jahr — so funktioniert es.
FAQ
Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten.