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Altersvorsorgedepot vererben und Regeln für Erben

Vererbung auf einen Blick

  • Ehepartner Kann Depot übernehmen — Förderung bleibt erhalten
  • Andere Erben Auszahlung + Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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  • Zulagen bei Ehegatten-Übertragung Bleiben vollständig erhalten
  • Zulagen bei anderen Erben FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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    — Zulagen werden verrechnet
  • Erbschaftsteuer-Freibetrag Ehepartner 500.000 EUR

Grundprinzip: Ehepartner vs. andere Erben

Das Altersvorsorgedepot unterscheidet beim Todesfall streng zwischen zwei Gruppen: Ehepartner (und eingetragene Lebenspartner) einerseits und alle anderen Erben andererseits. Diese Unterscheidung hat massive finanzielle Auswirkungen — sowohl bei der Förderung als auch bei der Besteuerung.

Vererbung des Altersvorsorgedepots an Ehepartner und Familie

Szenario 1: Ehepartner übernimmt das Depot

Wenn du stirbst und dein Ehepartner ein eigenes Altersvorsorgedepot besitzt (oder eröffnet), kann das Guthaben auf dessen Depot übertragen werden. Das ist der steuerlich günstigste Weg und funktioniert so:

  • Das gesamte Guthaben wird auf das Depot des Ehepartners übertragen
  • Alle erhaltenen GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    n und KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    n bleiben erhalten
  • Alle SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    -Vorteile müssen nicht zurückgezahlt werden
  • Die Übertragung ist nicht FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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  • Das übertragene Kapital unterliegt später der Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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    beim Ehepartner
Wichtig: Der Ehepartner muss die Übertragung aktiv beim Depotanbieter beantragen. Es gibt dafür eine Frist. Verstreicht die Frist ohne Antrag, wird das Guthaben wie bei anderen Erben behandelt — also mit Förder-Rückzahlung.

Rechenbeispiel: Ehepartner-Übertragung

Klaus (68) stirbt. Sein Altersvorsorgedepot hat einen Wert von 185.000 EUR. Seine Frau Petra (65) hat ein eigenes Depot mit 120.000 EUR.

PositionBetrag
Klaus' Depot-Guthaben185.000 EUR
Darin enthaltene Zulagen (30 Jahre)16.200 EUR
Darin enthaltene Steuervorteile~12.600 EUR
Übertragung auf Petras Depot185.000 EUR (komplett)
Förder-Rückzahlung0 EUR
Petras neuer Depot-Stand305.000 EUR

Petra muss keine Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen. Die 185.000 EUR fließen vollständig in ihr Depot. Wenn sie das Geld im Ruhestand entnimmt, wird es mit ihrem persönlichen EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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besteuert — wie bei jedem regulären Altersvorsorgedepot.

Ehepartner-Übertragung beim Altersvorsorgedepot

Szenario 2: Andere Erben (Kinder, Geschwister, etc.)

Wenn der Verstorbene keinen Ehepartner hat oder der Ehepartner die Übertragung nicht beantragt, wird das Guthaben an die Erben ausgezahlt. In diesem Fall gilt:

  • Die Auszahlung ist FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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  • Alle erhaltenen Zulagen werden vom Guthaben abgezogen
  • Die Steuervorteile aus dem SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    werden zurückgefordert
  • Das verbleibende Guthaben wird an die Erben ausgezahlt
  • Die Auszahlung unterliegt der Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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    — sie wird als sonstige Einkünfte beim Erben versteuert

Rechenbeispiel: Kind erbt das Depot

Monika (72) stirbt ohne Ehepartner. Ihr Sohn Thomas (45) ist Alleinerbe. Monikas Depot hat einen Wert von 142.000 EUR.

PositionBetrag
Depot-Guthaben142.000 EUR
Abzug: Zulagen-Rückzahlung (25 Jahre Zulagen)-13.500 EUR
Auszahlung an Thomas (vor Einkommensteuer)128.500 EUR
Einkommensteuer beim Erben (geschätzt ~25%)~32.125 EUR
Netto beim Erben~96.375 EUR

Vereinfachte Berechnung. Steuervorteile-Rückzahlung aus dem Nachlass nicht separat berücksichtigt.

Thomas muss die 128.500 EUR als sonstige Einkünfte in seiner Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
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bzw. Einkommensteuererklärung angeben. Je nach seinem übrigen Einkommen kann der Steuersatz variieren. Die Rückforderung der Steuervorteile wird gesondert über den Steuerbescheid von Monikas letzter Steuererklärung abgewickelt.

Erbschaftsteuer-Freibeträge

Unabhängig von der einkommensteuerlichen Behandlung fällt auf den Depot-Wert gegebenenfalls Erbschaftsteuer an. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und den gesetzlichen Freibeträgen:

VerwandtschaftsgradErbschaftsteuer-FreibetragSteuersatz darüber
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner500.000 EUR7-30%
Kinder400.000 EUR7-30%
Enkelkinder200.000 EUR7-30%
Geschwister20.000 EUR15-43%
Nicht verwandt20.000 EUR30-50%

In der Praxis fällt bei Ehepartner-Übertragung und Kindern selten Erbschaftsteuer auf das Altersvorsorgedepot an, weil die Freibeträge hoch sind. Bei entfernteren Verwandten oder Nicht-Verwandten können die niedrigen Freibeträge (20.000 EUR) jedoch schnell überschritten werden.

Doppelbesteuerung beachten: Das Depot-Guthaben kann sowohl der Erbschaftsteuer als auch der Einkommensteuer (nachgelagerte Besteuerung) unterliegen. Allerdings wird die Einkommensteuer bei der Berechnung der Erbschaftsteuer berücksichtigt, sodass eine echte Doppelbesteuerung gemildert wird.

Sonderfälle bei der Vererbung

Vererbung während der Ansparphase

Stirbt der Vertragsinhaber vor dem Renteneintritt, gelten die gleichen Regeln: Ehepartner kann übernehmen (nicht förderschädlich), alle anderen Erben erhalten eine Auszahlung (förderschädlich). Das BZStWas ist BZSt?Bundeszentralamt für Steuern — die Behörde, die die Zulagen verwaltet und an die Depotanbieter auszahlt. Zertifiziert auch die Anbieter. wird automatisch informiert.

Vererbung während der Auszahlungsphase

Hat der Verstorbene bereits eine Rente bezogen, kommt es auf die gewählte Auszahlungsform an:

  • Auszahlungsplan: Das Restkapital wird vererbt. Ehepartner kann übernehmen, andere Erben erhalten Auszahlung.
  • Leibrente: Hier ist es komplizierter. Manche Verträge enthalten eine Rentengarantiezeit (z.B. 10 Jahre). Stirbt der Rentner innerhalb dieser Zeit, werden die verbleibenden Renten an die Erben ausgezahlt.

Geschiedene Ehepartner

Ein geschiedener Ex-Partner hat keinen Anspruch auf die förderunschädliche Übertragung. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Scheidung kann allerdings ein Teil des Depot-Guthabens auf den Ex-Partner übertragen worden sein. Dieser Teil gehört dann zu dessen eigenem Depot.

Vorsorge zu Lebzeiten: Was du tun kannst

  • Ehepartner informieren: Stelle sicher, dass dein Partner weiß, dass er die Übertragung aktiv beantragen muss — und zwar fristgerecht.
  • Depotanbieter kontaktieren: Kläre vorab, welche Unterlagen im Todesfall benötigt werden (Sterbeurkunde, Erbschein, etc.).
  • Testament: Bestimme klar, wer das Depot erben soll. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
  • Vollmacht: Eine Vorsorgevollmacht erleichtert dem Ehepartner den Zugang zum Depot im Ernstfall erheblich.

Vergleich: Altersvorsorgedepot vs. normales ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Depot bei Vererbung

MerkmalAltersvorsorgedepotNormales ETF-Depot
Ehepartner-ÜbertragungMöglich (förderunschädlich)Nicht relevant (kein Fördersystem)
Besteuerung beim ErbenEinkommensteuer (nachgelagert)AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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auf Kursgewinne
ErbschaftsteuerJa (auf Gesamtwert)Ja (auf Gesamtwert)
Förder-RückzahlungJa (bei nicht-Ehegatten)Nicht relevant
Flexibilität für ErbenEingeschränktVolle Verfügbarkeit

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Wann sich die Kündigung trotzdem lohnt — mit Rechenbeispielen.

Auszahlung & Rente

Leibrente, Auszahlungsplan, Einmalauszahlung — alle Optionen.

Nachgelagerte Besteuerung

Das Steuerprinzip hinter dem Altersvorsorgedepot.

Nach Scheidung

Versorgungsausgleich und Depot-Aufteilung.

FAQ

Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten zum Altersvorsorgedepot.

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