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Steuertipps fürs Altersvorsorgedepot

Steuervorteile — Das Wichtigste

  • SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    bis 1.800 EUR/Jahr absetzbar
  • GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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    Automatisch durch Finanzamt
  • Ansparphase Steuerfrei (keine AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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    , keine VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
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    )
  • Auszahlung Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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    mit EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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  • Wichtigstes Formular Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
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    in der Steuererklärung

Das Altersvorsorgedepot ist steuerlich zweifach begünstigt: In der Ansparphase zahlst du keine Steuern auf Gewinne, und deine Beiträge kannst du von der Steuer absetzen. Aber nur, wenn du es richtig machst. Diese sieben Tipps zeigen dir, wie du das Maximum herausholst.

Tipp 1: Sonderausgabenabzug nutzen

Deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR pro Jahr) kannst du als SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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in der Steuererklärung geltend machen. Das mindert dein zu versteuerndes Einkommen und senkt deine Steuerlast.

Wie viel du tatsächlich sparst, hängt von deinem GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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ab:

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatzSteuervorteil bei 1.800 EUR Beitrag
20.000 EUR~25%~450 EUR
35.000 EUR~33%~594 EUR
50.000 EUR~38%~684 EUR
70.000 EUR~42%~756 EUR
100.000 EUR~44%~792 EUR

Der Sonderausgabenabzug wird mit den bereits erhaltenen Zulagen verrechnet. Wenn der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, bekommst du die Differenz als Steuererstattung. Ist er niedriger, bleiben dir die Zulagen — du verlierst nichts.

Tipp 2: Günstigerprüfung verstehen

Das Finanzamt führt automatisch eine GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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durch. Es vergleicht zwei Optionen und gibt dir die bessere:

  • Option A — Zulagen: GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    (bis 540 EUR) + KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    (bis 300 EUR pro Kind)
  • Option B — Sonderausgabenabzug: Beiträge steuerlich absetzen (siehe Tipp 1)

Du musst nicht selbst rechnen — das Finanzamt macht das automatisch. Aber du musst die Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
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abgeben, sonst prüft niemand.

Faustformel: Bei einem Bruttoeinkommen unter ca. 35.000 EUR und mit Kindern sind die Zulagen meistens vorteilhafter. Ab ca. 45.000 EUR ohne Kinder lohnt sich der Sonderausgabenabzug oft mehr. Aber: Durch die automatische Günstigerprüfung bekommst du immer das bessere Ergebnis.

Tipp 3: Anlage AV korrekt ausfüllen

Die Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
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ist das Steuerformular für dein Altersvorsorgedepot. Ohne dieses Formular kein Sonderausgabenabzug. Die gute Nachricht: Dein Anbieter meldet die meisten Daten automatisch an das BZStWas ist BZSt?Bundeszentralamt für Steuern — die Behörde, die die Zulagen verwaltet und an die Depotanbieter auszahlt. Zertifiziert auch die Anbieter., und das Finanzamt übernimmt sie in deine Steuererklärung.

Was du selbst eintragen musst:

  • Zeile 6-7: Anbietername und Vertragsnummer (steht auf deinem Depotauszug)
  • Zeile 8: Geleistete Beiträge im Steuerjahr
  • Zeile 9-10: Angaben zu Kinderzulagen (falls zutreffend)
  • Zeile 11: Unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt

Bei elektronischer Steuererklärung (ELSTER/Wiso/Taxfix) sind die meisten Felder vorausgefüllt. Kontrolliere trotzdem die Beträge.

Anlage AV ausfüllen für die Steuererklärung

Tipp 4: Steuerklasse optimieren

Die Steuerklasse hat keinen direkten Einfluss auf die Altersvorsorge-Förderung — die Berechnung basiert auf dem zu versteuernden Einkommen, nicht auf der Steuerklasse. Aber indirekt spielt sie eine Rolle:

In Steuerklasse III (verheiratet, ein Partner verdient deutlich mehr) ist der monatliche Nettolohn höher. Das macht es einfacher, den vollen Beitrag von 150 EUR/Monat aufzubringen. In Steuerklasse V hingegen bleibt weniger Netto übrig.

Tipp für Ehepaare: Prüfe, ob ein Steuerklassenwechsel (z.B. von III/V auf IV/IV oder IV-Faktor) euren monatlichen Cashflow verbessert, ohne die Jahressteuer wesentlich zu verändern. Die Gesamtsteuer bleibt bei der Jahresabrechnung gleich — aber monatlich habt ihr eventuell mehr Spielraum für den Sparplan.

Tipp 5: Ehepartner einbeziehen

Wenn dein Ehepartner nicht PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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ist (z.B. Selbstständige, Hausfrauen/Hausmänner), kann er oder sie als "mittelbar förderberechtigt" trotzdem ein Altersvorsorgedepot eröffnen — mit eigenem Zulagen-Anspruch.

Voraussetzung: Der direkt förderberechtigte Partner muss den Mindesteigenbeitrag einzahlen. Der mittelbar berechtigte Partner zahlt mindestens 60 EUR pro Jahr ein und erhält die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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.

Partner A (pflichtversichert)Partner B (mittelbar berechtigt)Zusammen
Eigenbeitrag/Jahr1.800 EUR60 EUR1.860 EUR
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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bis 540 EURbis 540 EURbis 1.080 EUR
KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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bis 300 EUR/Kind*bis 300 EUR/Kind
Sonderausgabenabzugbis 1.800 EURbis 60 EURbis 1.860 EUR

*Kinderzulage wird einem Elternteil zugeordnet (standardmäßig der Mutter, änderbar)

Für nur 60 EUR Eigenbeitrag bekommt Partner B bis zu 540 EUR Zulagen — das ist eine Förderquote von 900%. So gut ist kein anderes Altersvorsorgeprodukt.

Tipp 6: Kinderzulage vs. Steuervorteil abwägen

Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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wird dem Altersvorsorgedepot eines Elternteils zugeschlagen (standardmäßig der Mutter). Bei der Günstigerprüfung werden alle Zulagen (Grund + Kind) mit dem Sonderausgabenabzug verglichen.

Bei mehreren Kindern können die Zulagen so hoch sein, dass der Sonderausgabenabzug gar nicht mehr vorteilhafter ist — selbst bei hohem Einkommen.

KinderZulagen gesamtSonderausgabenabzug besser ab*
0 Kinder540 EUR~40.000 EUR brutto
1 Kind840 EUR~55.000 EUR brutto
2 Kinder1.140 EUR~75.000 EUR brutto
3 Kinder1.440 EUR~95.000 EUR brutto

*Ungefähre Schwelle, bei der der Sonderausgabenabzug die Zulagen übersteigt

Mit drei Kindern lohnt sich der Sonderausgabenabzug erst ab sehr hohem Einkommen. In den meisten Fällen sind die Zulagen dann besser. Aber: Die Günstigerprüfung regelt das automatisch.

Tipp 7: Auszahlungsphase planen

Im Ruhestand greift die Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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: Deine Auszahlungen werden mit deinem persönlichen EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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versteuert. Da dein Einkommen im Ruhestand typischerweise niedriger ist als im Berufsleben, zahlst du weniger Steuern.

Was du jetzt schon planen kannst:

  • Teilkapitalauszahlung: Bis zu 30% des Kapitals können als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Das erhöht das zu versteuernde Einkommen in diesem Jahr — prüfe, ob eine gestreckte Auszahlung steuerlich günstiger ist.
  • Zusammenspiel mit gesetzlicher Rente: Beide Einkünfte werden zusammen versteuert. Je höher die gesetzliche Rente, desto höher der Steuersatz auf die AVD-Auszahlung.
  • Steuerfreibeträge nutzen: Der Grundfreibetrag (2026: ca. 12.000 EUR) und der Altersentlastungsbetrag können einen Teil der Auszahlung steuerfrei stellen.
Für Vermögende: Wer ein größeres Vermögen aufbaut, kann mit einer Familienstiftung die Steuerlast auf Kapitalerträge auf 15% senken. Das ist ein fortgeschrittenes Thema — aber für langfristige Vermögensplanung relevant.
Achtung bei vorzeitiger Entnahme: Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, ist das FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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. Alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Die Kursgewinne darfst du behalten, aber der Verlust der Förderung ist erheblich.
Steuererklärung mit dem Depot? So geht's einfach:

Die Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
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wird vom Anbieter vorausgefüllt. Mit einer Steuersoftware ist die Erklärung in 30 Minuten fertig.

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