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Rente bei Schwerbehinderung — Frueherer Rentenbeginn mit GdB 50

Das Wichtigste in Kuerze

  • Voraussetzung GdB 50 oder mehr (Schwerbehindertenausweis) + 35 Jahre Wartezeit
  • Ohne Abschlaege Ab 65 Jahren (Jahrgang 1964 und spaeter)
  • Mit Abschlaegen Ab 62 Jahren moeglich — Abschlag 0,3 % pro vorgezogenem Monat
  • Maximaler Abschlag 10,8 % bei 3 Jahre vorzeitigem Rentenbeginn
  • Wartezeit 35 Jahre Beitragszeiten + Ersatzzeiten + Berücksichtigungszeiten + freiwillige Beitraege

Wer hat Anspruch auf die Schwerbehindertenrente?

Die Altersrente fuer schwerbehinderte Menschen ist eine besondere Rentenart der gesetzlichen Rentenversicherung. Du hast Anspruch, wenn zwei Bedingungen erfuellt sind: Erstens brauchst du einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Dieser wird vom Versorgungsamt festgestellt und im Schwerbehindertenausweis dokumentiert. Zweitens musst du die Wartezeit von 35 Jahren erfuellt haben.

Die 35-Jahre-Wartezeit ist grosszuegiger als die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren: Neben Pflichtbeitraegen zaehlen auch freiwillige Beitraege, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit und schulische Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr. Wer mit 17 eine Ausbildung begonnen hat, erreicht die 35 Jahre bereits mit 52.

Altersgrenzen nach Jahrgang

Die Altersgrenzen fuer die Schwerbehindertenrente wurden schrittweise angehoben. Fuer Jahrgaenge ab 1964 gelten die endgueltigen Grenzen:

Geburtsjahrgang Ohne Abschlaege ab Mit Abschlaegen ab Max. Abschlag
1958 64 Jahre 61 Jahre 10,8 %
1960 64 Jahre + 4 Monate 61 Jahre + 4 Monate 10,8 %
1962 64 Jahre + 8 Monate 61 Jahre + 8 Monate 10,8 %
Ab 1964 65 Jahre 62 Jahre 10,8 %
Gut zu wissen: Der GdB muss zum Zeitpunkt des Rentenantrags vorliegen. Wird der Schwerbehindertenausweis entzogen, bevor du in Rente gehst, verlierst du den Anspruch auf die Schwerbehindertenrente. Bereits laufende Renten werden aber nicht rueckgaengig gemacht.

Abschlaege berechnen — lohnt sich das?

Die Abschlaege betragen 0,3 % pro Monat, den du vor der abschlagsfreien Altersgrenze in Rente gehst. Bei 3 Jahren vorzeitigem Beginn sind das 36 Monate mal 0,3 % = 10,8 %. Dieser Abschlag gilt dauerhaft — er wird nicht aufgehoben, wenn du das regulaere Rentenalter erreichst.

Beispiel: Deine volle Rente betraegt 1.400 EUR. Mit 10,8 % Abschlag erhaeltst du nur noch 1.249 EUR — das sind 151 EUR weniger, jeden Monat, lebenslang. Ob sich das lohnt, haengt von deiner Gesundheit, deinem Vermoegen und deiner Lebenserwartung ab. Der Break-even-Punkt liegt bei den meisten Rechnungen bei rund 13-15 Jahren nach Rentenbeginn.

Schwerbehindertenrente vs. Erwerbsminderungsrente

Viele verwechseln die Schwerbehindertenrente mit der Erwerbsminderungsrente. Der Unterschied: Die Schwerbehindertenrente ist eine vorgezogene Altersrente — du musst nicht erwerbsgemindert sein. Du kannst voll arbeitsfaehig sein und trotzdem mit 62 in Rente gehen, wenn du GdB 50 und 35 Beitragsjahre hast. Die EM-Rente hingegen setzt voraus, dass du weniger als 6 Stunden taeglich arbeiten kannst.

Vorsorge-Strategie bei Schwerbehinderung

Gerade wenn du frueher in Rente gehen moechtest, ist zusaetzliche Vorsorge entscheidend. Jedes Jahr, das du frueher aufhoerst, fehlt dir bei der gesetzlichen Rente — und die Abschlaege kommen noch dazu. Das Altersvorsorgedepot kann diese Luecke schliessen.

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Die Rentenluecke wird bei fruehzeitigem Rentenbeginn besonders gross. Nutze den Depot-Rechner, um zu berechnen, wie viel Kapital du brauchst, um die Abschlaege und die kuerzere Einzahlungsdauer auszugleichen. Auch die betriebliche Altersvorsorge kann ein wichtiger Baustein sein.

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Finde heraus, wie viel Depot-Vermoegen du brauchst, um Abschlaege und kuerzere Einzahlungsdauer auszugleichen.

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