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Rentenversicherungsbeitrag — Wie viel zahlst du monatlich

Das Wichtigste in Kürze

  • Beitragssatz 2026 18,6 % (Arbeitnehmer: 9,3 %, Arbeitgeber: 9,3 %)
  • Beitragsbemessungsgrenze West 94.200 EUR/Jahr (7.850 EUR/Monat)
  • Beitragsbemessungsgrenze Ost 94.200 EUR/Jahr (einheitlich seit 2025)
  • Maximaler Monatsbeitrag (AN-Anteil) ca. 730 EUR
  • Mindestbeitrag (freiwillig) ca. 96,72 EUR/Monat

Wie funktioniert der Rentenversicherungsbeitrag?

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Der Gesamtbeitrag von 18,6 % wird paritätisch geteilt: Du als Arbeitnehmer zahlst 9,3 %, dein Arbeitgeber die anderen 9,3 %. Auf deiner Gehaltsabrechnung siehst du nur deinen Anteil.

Der Beitrag wird auf das Bruttogehalt berechnet — allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Alles darüber ist beitragsfrei. Das bedeutet auch: Du sammelst auf den überschüssigen Betrag keine Rentenpunkte.

Rechenbeispiele für verschiedene Gehälter

Bruttogehalt/Monat Dein Anteil (9,3 %) AG-Anteil (9,3 %) Gesamtbeitrag
2.500 EUR232,50 EUR232,50 EUR465,00 EUR
3.500 EUR325,50 EUR325,50 EUR651,00 EUR
4.500 EUR (ca. Durchschnitt)418,50 EUR418,50 EUR837,00 EUR
6.000 EUR558,00 EUR558,00 EUR1.116,00 EUR
7.850 EUR (BBG)730,05 EUR730,05 EUR1.460,10 EUR
10.000 EUR730,05 EUR *730,05 EUR *1.460,10 EUR *

* Bei Gehältern über der BBG wird nur bis 7.850 EUR Beitrag berechnet. Auf die darüber liegenden 2.150 EUR fallen keine Rentenversicherungsbeiträge an.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Rentenversicherung berechnet werden. 2026 liegt sie bei 94.200 EUR brutto jährlich (7.850 EUR/Monat). Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Betrag keine Beiträge — erwirbt aber auch keine zusätzlichen Rentenansprüche.

Gut zu wissen: Die BBG steigt jährlich und orientiert sich an der Lohnentwicklung. Die aktuellen Sozialversicherungsrechengrößen werden vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.

Prognose: Steigende Beiträge ab 2030?

Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 % ist durch die "doppelte Haltelinie" bis 2025 bei maximal 20 % gedeckelt. Danach rechnen Experten mit steigenden Beiträgen, weil die Babyboomer in Rente gehen und weniger junge Menschen einzahlen.

Zeitraum Beitragssatz (Prognose) AN-Anteil bei 4.500 EUR brutto
202618,6 %418,50 EUR
2030ca. 20,0 %450,00 EUR
2035ca. 21,5 %483,75 EUR
2040ca. 22,5 %506,25 EUR
Doppelte Belastung: Steigende Beiträge bei sinkendem Rentenniveau — du zahlst mehr ein und bekommst relativ weniger heraus. Das macht private Vorsorge über das Altersvorsorgedepot umso wichtiger.

Sonderregeln: Minijob, Selbständige, Beamte

Minijobber (556 EUR/Monat)

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 %, du zahlst die Differenz (3,6 % = ca. 20,02 EUR/Monat). Du kannst dich aber befreien lassen — dann sammelst du allerdings weniger Rentenpunkte.

Selbständige

Die meisten Selbständigen sind nicht pflichtversichert. Bestimmte Berufsgruppen (Handwerker, Künstler/Publizisten via KSK, Hebammen, Lehrer) sind es aber. Alle anderen können freiwillig einzahlen — ab 96,72 EUR/Monat.

Beamte

Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie erhalten stattdessen eine Pension (Beamtenversorgung), die deutlich über der gesetzlichen Rente liegt — typischerweise 65-72 % des letzten Gehalts.

Was bedeutet das für dein Altersvorsorgedepot?

Du zahlst jeden Monat hunderte Euro in die Rentenversicherung — und bekommst dafür eine Rente, die für die meisten Menschen nicht ausreichen wird. Das Altersvorsorgedepot ergänzt dieses System gezielt.

Die Förderung ist attraktiv: GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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(bis 540 EUR/Jahr), KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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(300 EUR pro Kind) und SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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(bis 1.800 EUR). Im Gegensatz zum Rentenversicherungsbeitrag, der ins Umlageverfahren fließt, baust du im Altersvorsorgedepot eigenes Vermögen auf. Investiert in ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →
s arbeitet dein Geld am Kapitalmarkt — mit historisch deutlich höherer Rendite als die gesetzliche Rente. In der Ansparphase fällt keine AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
Mehr erfahren →
an.

Wer die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, sammelt keine weiteren Rentenpunkte. Das Altersvorsorgedepot hat dieses Problem nicht: Hier profitierst du von jeder zusätzlichen Einzahlung — bis zum Förderhöchstbetrag und darüber hinaus.

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Berechne, wie das Altersvorsorgedepot deine Rentenversicherungsbeiträge sinnvoll ergänzt — mit staatlicher Förderung und Kapitalmarktrendite.

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