Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzliche Rente Besteuerungsanteil steigt jährlich — ab 2058: 100 %
- Rürup/Basisrente Gleiche Regel wie gesetzliche Rente (nachgelagert)
- Altersvorsorgedepot Nachgelagerte Besteuerung mit persönlichem Steuersatz
- Private Rente Nur Ertragsanteil steuerpflichtig (z.B. 18 % ab 65)
- Grundfreibetrag 2026 Ca. 12.084 EUR — bis dahin steuerfrei
Nachgelagerte Besteuerung — das Grundprinzip
Seit 2005 gilt in Deutschland das Prinzip der Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → (Quelle: Deutsche Rentenversicherung): Beiträge zur Altersvorsorge werden in der Ansparphase steuerlich gefördert (SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →), dafür wird die Rente im Alter besteuert. Das betrifft die gesetzliche Rente, die Rürup-Rente und das Altersvorsorgedepot.
Für den Übergang gilt ein Kohortenmodell: Wer 2005 oder früher in Rente ging, muss 50 % versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt seitdem jährlich an. Ab dem Rentenjahrgang 2058 sind 100 % steuerpflichtig.
Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Rentenfreibetrag |
|---|---|---|
| 2005 oder früher | 50,0 % | 50,0 % |
| 2010 | 60,0 % | 40,0 % |
| 2015 | 70,0 % | 30,0 % |
| 2020 | 80,0 % | 20,0 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2026 | 84,0 % | 16,0 % |
| 2030 | 90,0 % | 10,0 % |
| 2035 | 92,5 % | 7,5 % |
| 2040 | 95,0 % | 5,0 % |
| 2058 und später | 100,0 % | 0,0 % |
Der Rentenfreibetrag wird im ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben und bleibt dann in Euro-Betrag konstant — auch wenn die Rente durch Erhöhungen steigt. Rentenerhöhungen sind also zu 100 % steuerpflichtig.
Rechenbeispiel: Rentenbeginn 2026
Peter geht 2026 in Rente und erhält 1.800 EUR monatlich (21.600 EUR/Jahr) gesetzliche Rente.
- Besteuerungsanteil: 84 % = 18.144 EUR steuerpflichtig
- Rentenfreibetrag: 16 % = 3.456 EUR steuerfrei (bleibt fix)
- Abzüglich Grundfreibetrag (ca. 12.084 EUR) und Werbungskostenpauschale (102 EUR)
- Zu versteuerndes Einkommen: 18.144 - 12.084 - 102 = 5.958 EUR
- Einkommensteuer darauf: ca. 340 EUR/Jahr
Peter zahlt also rund 28 EUR Steuern pro Monat auf seine Rente. Bei höheren Renten oder zusätzlichen Einkünften (Rürup, bAV, Mieteinnahmen) steigt der Betrag deutlich. Mehr dazu: Steuerfreibetrag für Rentner.
Verschiedene Rentenarten — verschiedene Besteuerung
| Rentenart | Besteuerung | Steuerpflichtiger Anteil |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | Kohortenmodell (s.o.) | 50-100 % je nach Rentenbeginn |
| Rürup/Basisrente | Wie gesetzliche Rente | 50-100 % je nach Rentenbeginn |
| Altersvorsorgedepot | Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Mehr erfahren → | 100 % mit persönl. EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben. Mehr erfahren → |
| Betriebsrente (Direktzusage) | Voll steuerpflichtig | 100 % |
| Private Rentenversicherung | Ertragsanteil | 18 % (ab 65) / 17 % (ab 67) |
| Riester-Rente | Nachgelagert | 100 % |
Ertragsanteil vs. Besteuerungsanteil: Private Rentenversicherungen ohne Förderung werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert — das ist deutlich weniger. Dafür gab es in der Ansparphase keinen SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →. Bei einer privaten Rente ab 67 sind nur 17 % steuerpflichtig — verglichen mit 84-100 % bei der gesetzlichen Rente.
Doppelbesteuerung — das Problem
Ein zentrales Thema: Wer in der Einzahlungsphase Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt hat (vor 2005 oder bei nur teilweiser Absetzbarkeit) und im Alter die volle Rente versteuern muss, wird doppelt besteuert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2021 entschieden, dass eine Doppelbesteuerung unzulässig ist. Alle Details: Doppelbesteuerung der Rente.
Wann musst du als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder Rentner muss eine Steuererklärung abgeben. Pflicht besteht, wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Bei einer Rente von unter ca. 1.300 EUR/Monat (Rentenbeginn 2026) und ohne weitere Einkünfte fällt in der Regel keine Steuer an.
Aber Vorsicht: Wer zusätzlich ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Erträge, Mieteinnahmen oder einen Hinzuverdienst hat, kommt schnell über den Grundfreibetrag. Und: Rentenerhöhungen erhöhen den steuerpflichtigen Anteil, weil der Freibetrag in Euro fix bleibt.
So senkst du die Steuerlast im Alter
Es gibt mehrere legale Wege, die Steuerlast auf deine Rente zu reduzieren. Die wichtigsten:
- Werbungskostenpauschale (102 EUR) und tatsächliche Werbungskosten geltend machen
- Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherung absetzen
- Spenden und außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
- Behinderten-Pauschbetrag nutzen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Eine ausführliche Anleitung mit 7 konkreten Strategien findest du unter Steuern auf die Rente senken.
Achtung: Die VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
Mehr erfahren → auf ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Erträge im Altersvorsorgedepot wird mit der AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
Mehr erfahren → verrechnet. Bei der Auszahlung greift dann die nachgelagerte Besteuerung. Doppelbesteuerung wird so vermieden.
Fazit: Frühzeitig planen, weniger zahlen
Die Besteuerung der Rente ist komplex, aber berechenbar. Wer frühzeitig plant — z.B. durch eine kluge Kombination aus Altersvorsorgedepot, betrieblicher Altersvorsorge und privatem ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Depot — kann die Steuerlast im Alter deutlich senken. Entscheidend ist, den eigenen GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren → im Alter realistisch einzuschätzen.
Weiterführende Ratgeber
Doppelbesteuerung der Rente
Was der BFH entschieden hat und was das für dich bedeutet.
Steuerfreibetrag für Rentner
Grundfreibetrag, Rentenfreibetrag und Kohortenmodell erklärt.
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