Das Wichtigste in Kürze
- Kündigung der bAV In der Regel nicht möglich
- Beitragsfreistellung Jederzeit möglich
- Auszahlung des Guthabens Nur bei Kleinstanwartschaften
- Übertragung bei Jobwechsel Möglich, aber oft kompliziert
- Alternative ab 2027 Altersvorsorgedepot mit ETFs
Warum du deine bAV nicht einfach kündigen kannst
Die betriebliche Altersvorsorge ist auf Langfristigkeit ausgelegt. Eine Kündigung mit Auszahlung des angesparten Kapitals ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Grund: Die bAV dient der Altersversorgung und soll nicht vorzeitig aufgelöst werden können. Das unterscheidet sie fundamental von einem normalen Sparvertrag.
Was du aber kannst: Die Beitragszahlung einstellen. Das nennt sich Beitragsfreistellung.
Option 1: Beitragsfreistellung
Du kannst jederzeit bei deinem Arbeitgeber beantragen, die Entgeltumwandlung zu stoppen. Dein bisheriges Guthaben bleibt im Vertrag und wird bis zur Rente weiter verzinst — allerdings ohne neue Beiträge. Die unverfallbare Anwartschaft bleibt erhalten.
So geht es: Schreib deinem Arbeitgeber (Personalabteilung) formlos: „Hiermit beende ich meine Entgeltumwandlungsvereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt." Eine Frist gibt es meist nicht — aber prüfe deine Vereinbarung auf individuelle Regelungen.
Option 2: Abfindung bei Kleinstanwartschaften
Es gibt eine Ausnahme: Wenn deine Anwartschaft sehr klein ist, kann der Arbeitgeber (oder du) eine Abfindung verlangen. Die Grenze liegt bei 1 % der monatlichen Bezugsgröße, multipliziert mit den Dienstjahren. Für 2027 bedeutet das: Liegt deine monatliche Rentenanwartschaft unter ca. 35 EUR, ist eine Einmalzahlung möglich.
| Option | Verfügbarkeit | Kapital-Zugriff | Steuerfolgen |
|---|---|---|---|
| Kündigung (Auszahlung) | Nicht möglich | — | — |
| Beitragsfreistellung | Jederzeit | Nein (Geld bleibt im Vertrag) | Keine |
| Abfindung (Kleinstbeträge) | Nur bei geringer Anwartschaft | Ja (Einmalzahlung) | Volle EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben. Mehr erfahren → + KV |
| Übertragung (Jobwechsel) | Bei Arbeitgeberwechsel | Nein (neuer Vertrag) | Keine (steuerneutral) |
Option 3: Übertragung bei Jobwechsel
Wechselst du den Arbeitgeber, kannst du dein bAV-Guthaben unter bestimmten Bedingungen zum neuen Arbeitgeber übertragen lassen (§ 4 BetrAVG). Das funktioniert am einfachsten bei Direktversicherungen — der Vertrag wird einfach auf den neuen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer umgeschrieben.
Bei Pensionskassen, Pensionsfonds und vor allem bei Unterstützungskassen und Direktzusagen ist die Übertragung deutlich komplizierter. Oft bleibt der alte Vertrag einfach beitragsfrei stehen, und der neue Arbeitgeber startet einen neuen.
Was passiert mit der bAV bei Arbeitslosigkeit?
Wirst du arbeitslos, endet die Entgeltumwandlung automatisch (kein Gehalt = keine Umwandlung). Dein bisheriges Guthaben bleibt unberührt — du kannst es weder auszahlen noch beleihen. Die Anwartschaft bleibt bestehen, wenn du die Unverfallbarkeitsfrist erfüllt hast (sofort bei Entgeltumwandlung).
Achtung: Während der Arbeitslosigkeit wird bAV-Vermögen nicht auf das ALG II (Bürgergeld) angerechnet. Das ist ein echter Vorteil — dein bAV-Guthaben ist geschützt.
Die bessere Strategie: bAV stoppen und Altersvorsorgedepot starten
Wenn du mit deiner bAV unzufrieden bist — hohe Kosten, schlechte Rendite, keine Transparenz — dann ist die beste Lösung ab 2027:
Dein bisheriges Guthaben bleibt erhalten und wird bis zur Rente verzinst.
Ab 2027 kannst du ein Altersvorsorgedepot mit freier ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Wahl eröffnen und von GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → + SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → profitieren.
Wenn dein Arbeitgeber einen guten Zuschuss zahlt (> 20 %), lohnt es sich, einen kleinen bAV-Beitrag weiterzuführen — nur für den Zuschuss.
Mehr zur optimalen Kombination: bAV und Aktienrente kombinieren.
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