Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht-Zuschuss Mind. 15 % seit 01.01.2022
- Gilt für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
- Bedingung Arbeitgeber spart SV-Beiträge ein
- Üblich in der Praxis 20-50 % bei guten Arbeitgebern
- Bei 200 EUR Umwandlung Mind. 30 EUR Zuschuss/Monat
Warum gibt es den Arbeitgeberzuschuss?
Wenn du per Entgeltumwandlung einen Teil deines Bruttogehalts in die bAV einzahlst, sinkt dein sozialversicherungspflichtiges Gehalt. Dadurch spart auch dein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge — rund 20 % des umgewandelten Betrags. Der Gesetzgeber hat deshalb entschieden: Ein Teil dieser Ersparnis muss an dich weitergegeben werden.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Zuschuss-Pflicht für Neuverträge, seit dem 1. Januar 2022 auch für alle Altverträge. Die Regelung findet sich in § 1a Abs. 1a BetrAVG — den vollständigen Gesetzestext findest du bei gesetze-im-internet.de (BetrAVG).
Wie hoch ist der Pflicht-Zuschuss?
Der gesetzliche Mindestzuschuss beträgt 15 % des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. In der Praxis ist diese Bedingung fast immer erfüllt, solange dein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
| Dein Beitrag (brutto) | Pflicht-Zuschuss (15 %) | Gesamt in bAV | AG-Ersparnis (ca. 20 %) |
|---|---|---|---|
| 100 EUR | 15 EUR | 115 EUR | ca. 20 EUR |
| 200 EUR | 30 EUR | 230 EUR | ca. 40 EUR |
| 314 EUR (4 % BBG, 2026) | 47 EUR | 361 EUR | ca. 60 EUR |
| 500 EUR | 75 EUR | 575 EUR | ca. 100 EUR |
Interessant: Der Arbeitgeber spart mehr (ca. 20 %), als er weitergeben muss (15 %). Die restlichen 5 % behält er. Deshalb ist der Zuschuss für Arbeitgeber faktisch kostenneutral — ein Argument, das du in Verhandlungen nutzen kannst.
Freiwilliger Zuschuss — Was gute Arbeitgeber zahlen
Der gesetzliche Zuschuss von 15 % ist nur das Minimum. Viele Arbeitgeber gehen deutlich darüber hinaus, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. In der Praxis sehen wir häufig:
| Zuschuss-Modell | Branchen-Beispiele | Bewertung |
|---|---|---|
| 15 % (Pflicht) | Handel, Gastronomie, KMU | Minimum — gesetzlich vorgeschrieben |
| 20-25 % | Mittelstand, Handwerk | Fair — AG gibt Ersparnis komplett weiter |
| 50 % (Matching) | Konzerne, IT, Pharma | Sehr gut — Matching verdoppelt fast den Beitrag |
| 100 % + eigener Beitrag | DAX-Konzerne, US-Unternehmen in DE | Exzellent — starkes Benefit-Paket |
Tipp: Frag im Bewerbungsgespräch oder bei deiner Personalabteilung gezielt nach dem bAV-Zuschuss. Ein Arbeitgeber, der 50 % oder mehr zuschiesst, schenkt dir bei 200 EUR Umwandlung 100 EUR pro Monat — das sind 1.200 EUR geschenktes Geld im Jahr.
Wann gilt der Zuschuss nicht?
Der verpflichtende 15-%-Zuschuss gilt nur für die drei versicherungsförmigen Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage gibt es keinen gesetzlichen Zuschuss-Anspruch — hier spart der Arbeitgeber ohnehin keine SV-Beiträge, weil die Beiträge nicht aus dem SV-pflichtigen Entgelt fliessen.
Ausserdem entfällt der Zuschuss, wenn dein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt und der Arbeitgeber keine SV-Ersparnis hat.
Zuschuss verhandeln — So gehst du vor
Schau in deine bAV-Vereinbarung oder frag die Personalabteilung: Wie viel Prozent zahlt der Arbeitgeber aktuell?
Recherchiere, was andere Unternehmen in deiner Branche zahlen. Das ist dein Verhandlungsargument.
Der Arbeitgeber spart ca. 20 % SV — ein höherer Zuschuss kostet ihn wenig oder nichts.
Arbeitgeberzuschuss vs. Altersvorsorgedepot-Zulagen
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot bekommst du GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → (175 EUR/Jahr) und KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → (300 EUR/Kind). Beim Arbeitgeberzuschuss zur bAV sind es bei 200 EUR Umwandlung mindestens 360 EUR/Jahr (15 %). Die optimale Strategie: Beides nutzen. Details im Ratgeber bAV oder Altersvorsorgedepot.
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