Scheidung und Depot — die wichtigsten Fakten
- Bereits erhaltene Zulagen Bleiben erhalten
- Mittelbare Förderung Endet im Trennungsjahr
- Versorgungsausgleich Ja, Depot wird geteilt
- Rückzahlung von Zulagen nötig? Nein (Ausnahme: FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
Mehr erfahren →e Entnahme) - Eigene Förderberechtigung prüfen Sofort nach Trennung
Grundregel: Das Depot gehört dir
Dein Altersvorsorgedepot ist ein persönlicher Vertrag. Es gibt kein Gemeinschaftsdepot, kein gemeinsames Konto. Das Depot läuft auf deinen Namen, und das bleibt auch bei einer Scheidung so. Niemand kann dein Depot einfach auflösen oder Geld daraus entnehmen.
Allerdings unterliegt das Depot dem Versorgungsausgleich — das ist die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Und da wird es relevant.
Der Versorgungsausgleich beim Altersvorsorgedepot
Beim Versorgungsausgleich werden alle Altersvorsorgeansprüche geteilt, die während der Ehezeit aufgebaut wurden. Das betrifft die gesetzliche Rente, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen — und eben auch das Altersvorsorgedepot.
So wird gerechnet
| Position | Partner A | Partner B |
|---|---|---|
| Depotwert bei Heirat | 5.000 EUR | 0 EUR |
| Depotwert bei Scheidung | 45.000 EUR | 12.000 EUR |
| Ehezeitlicher Zugewinn | 40.000 EUR | 12.000 EUR |
| Differenz | 28.000 EUR | |
| Ausgleichsbetrag | 14.000 EUR an Partner B | |
Der Ausgleich erfolgt durch interne Teilung: 14.000 EUR werden aus dem Depot von Partner A in ein neues oder bestehendes Altersvorsorgedepot von Partner B übertragen. Es wird kein Geld ausgezahlt — das Kapital bleibt innerhalb des Altersvorsorgesystems.
Mehr erfahren → und würde die Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile auslösen.
Was passiert mit den Zulagen?
Die gute Nachricht: Zulagen, die du bereits erhalten hast, musst du nicht zurückzahlen. Sie sind Teil deines Depotkapitals und bleiben dort. Auch die Zulagen des Ex-Partners bleiben in dessen Depot.
Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst (FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
Mehr erfahren →e Verwendung), müssen alle Zulagen und der SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → zurückgezahlt werden. Der Versorgungsausgleich selbst ist aber keine förderschädliche Verwendung.
Ende der mittelbaren Förderung
Wenn du bisher mittelbar förderberechtigt warst — also nur deshalb Zulagen bekommen hast, weil dein Ehepartner PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren → war — dann endet diese Förderung mit der dauerhaften Trennung. Nicht erst mit dem Scheidungsurteil, sondern bereits im Trennungsjahr.
Zeitlicher Ablauf
| Zeitpunkt | Mittelbare Förderung | Zulagen |
|---|---|---|
| Während der Ehe | Aktiv | Volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → |
| Trennungsjahr | Endet zum Jahresende | Anteilig (bis Trennung) |
| Nach Scheidung | Beendet | Nur mit eigener Berechtigung |
Eigene Förderberechtigung prüfen
Nach der Scheidung bist du unmittelbar förderberechtigt, wenn du:
- Sozialversicherungspflichtig angestellt bist (auch Teilzeit oder Minijob mit Rentenversicherungspflicht)
- Beamter/Beamtin bist
- Arbeitslosengeld I oder II beziehst
- Kindererziehungszeiten angerechnet bekommst (erste 3 Lebensjahre des Kindes)
- Als Selbständiger freiwillig pflichtversichert bist
Besonders der Punkt Kindererziehungszeiten wird oft übersehen: Wenn du nach der Scheidung ein Kind unter 3 Jahren betreust, bist du automatisch pflichtversichert — und damit unmittelbar förderberechtigt.
Tipp: Auch ein Arbeitslosengeld-Bezug begründet die Förderberechtigung. Falls du nach der Scheidung zunächst arbeitssuchend bist, bleibt die Förderung erhalten.
Checkliste: Was tun bei Scheidung?
Teile deinem Anbieter die Trennung bzw. Scheidung mit. Der DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → muss aktualisiert werden — Familienstand, ggf. Namensänderung, Steuer-ID.
Bist du unmittelbar förderberechtigt? Falls nicht: Prüfe Optionen (sozialversicherungspflichtiger Job, Kindererziehungszeiten, freiwillige Pflichtversicherung).
Das Familiengericht regelt die Aufteilung. Dein Anbieter erhält eine Mitteilung und führt die interne Teilung durch. Du musst nichts selbst überweisen.
Mehr erfahren → neu zuordnen
Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → geht an den Elternteil, der das Kindergeld erhält. Nach der Scheidung ist das in der Regel der Elternteil, bei dem die Kinder leben.
Mehr erfahren →-Auswahl prüfen
Mit verändertem Einkommen kann sich der optimale Beitrag ändern. Prüfe, ob du die 1.800 EUR weiterhin aufbringen kannst — oder passe den Sparplan an. Auch mit dem Mindestbeitrag von 120 EUR/Jahr bleiben die Zulagen erhalten.
Was du NICHT tun solltest
Mehr erfahren →. Du müsstest alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Lass das Depot lieber ruhen — auch ohne neue Beiträge arbeitet das Kapital weiter für dich.
Selbst wenn du nach der Scheidung keine eigene Förderberechtigung hast und keine neuen Zulagen bekommst: Das vorhandene Kapital bleibt im Depot, wird weiter in ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →s investiert und profitiert von der steuerfreien Ansparphase. Keine AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
Mehr erfahren →, keine VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
Mehr erfahren → — bis zur Auszahlung im Rentenalter.
Sonderfall: Verzicht auf Versorgungsausgleich
In einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung könnt ihr den Versorgungsausgleich ausschließen oder modifizieren. Das ist besonders dann relevant, wenn beide Partner ähnlich hohe Depots haben oder andere Vermögenswerte gegengerechnet werden.
Ein Verzicht muss notariell beurkundet werden und vom Familiengericht genehmigt werden. Das Gericht prüft, ob der Verzicht nicht zu einer einseitigen Benachteiligung führt.
Weiterführende Ratgeber
Depot nach der Heirat
Mittelbare Förderung, doppelte Zulagen, gemeinsame Strategie.
Wer ist förderberechtigt?
Prüfe, ob du nach der Scheidung unmittelbar berechtigt bist.
Auszahlung in der Rente
Wann und wie du an dein Geld kommst — Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → erklärt.
Kind bekommen?
300 EUR Kinderzulage sichern — wichtig nach der Scheidung.
Depot-Rechner
Endkapital berechnen — mit aktuellem Stand nach Versorgungsausgleich.