Altersvorsorgedepot bei Auswanderung

Auswanderung — Das Wichtigste

  • Depot behalten bei Wegzug? Ja — immer moeglich
  • Weiter Zulagen erhalten? Nein — ohne Pflichtversicherung keine Foerderung
  • Zulagen zurueckzahlen? Nur bei Entnahme vor Rentenalter
  • EU/EWR-Sonderregel Auszahlung im EU-Ausland ohne Nachteile
  • Rueckkehr nach Deutschland Foerderung lebt sofort wieder auf

Grundregel: Die Foerderung ist an die deutsche Rentenversicherung gekoppelt

Das Altersvorsorgedepot setzt voraus, dass du PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bist. Wenn du Deutschland verlaesst und im Ausland arbeitest, zahlst du in der Regel keine deutschen Rentenversicherungsbeitraege mehr. Damit entfaellt die Foerderberechtigung.

Haeufige Fragen zum Altersvorsorgedepot bei Auswanderung

Das bedeutet aber nicht, dass dein Depot verschwindet oder dass du Geld zurueckzahlen musst. Es bedeutet lediglich: Solange du nicht PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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bist, erhaeltst du keine neuen Zulagen und keine neuen Steuervorteile. Das Depot selbst bleibt bestehen, dein ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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wird weiterhin verwaltet, und die bisherigen Zulagen bleiben erhalten.

Drei Szenarien beim Wegzug ins Ausland

SzenarioFoerderung?Zulagen zurueckzahlen?Depot-Status
Wegzug, Depot bleibt unangetastetPausiertNeinRuht, Kapital waechst weiter
Wegzug + Entnahme vor RentenalterEntzogenJa — alle Zulagen + SteuervorteileFörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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Wegzug + Auszahlung ab 67 (EU/EWR)BeendetNeinRegulaere Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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Szenario 1: Depot ruhen lassen — die sichere Variante

Die einfachste und in den meisten Faellen beste Loesung: Du laesst das Depot stehen. Der Depotanbieter verwaltet weiterhin deine ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Anteile. Du zahlst nichts ein, bekommst keine Zulagen, aber das Kapital arbeitet weiter fuer dich.

Dein bisheriges Guthaben — Eigenbeitraege plus Zulagen plus Kursgewinne — bleibt vollstaendig erhalten. Die TERWas ist TER?Total Expense Ratio — die jährlichen Gesamtkosten eines Fonds/ETFs in Prozent. Günstige ETFs: 0,1-0,3%. Das Standarddepot darf max. 1,0% kosten.
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des Fonds wird weiterhin abgezogen, aber es fallen keine zusaetzlichen Depotgebuehren an, wenn du den richtigen Anbieter gewaehlt hast.

Wichtig: Auch wenn du keine Beitraege mehr zahlst, solltest du den DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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nicht widerrufen. Falls du zurueckkehrst und wieder foerderberechtigt wirst, laeuft die Zulagenbeantragung automatisch weiter.

Szenario 2: Geld entnehmen — die teure Variante

Wenn du vor dem Rentenalter Geld aus dem Depot entnimmst, ist das eine FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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e Verwendung. Die Konsequenzen:

  • Alle erhaltenen GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    n muessen zurueckgezahlt werden
  • Alle KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    n muessen zurueckgezahlt werden
  • Alle durch den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    erhaltenen Steuervorteile muessen zurueckgezahlt werden
  • Kursgewinne darfst du behalten — sie werden aber mit der AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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    besteuert

In der Praxis bedeutet das: Der Staat holt sich genau das zurueck, was er dir gegeben hat. Deine eigenen Einzahlungen und die Kursgewinne bleiben dir. Es ist also kein Totalverlust, aber der Foerdervorteil ist dahin.

Altersvorsorgedepot bei Umzug ins Ausland

EU/EWR-Sonderregel: Auszahlung im Ruhestand

Wenn du im Rentenalter (ab 67) im EU- oder EWR-Ausland lebst, kannst du dir das Depot regulaer auszahlen lassen. Es gelten die gleichen Regeln wie bei einem Wohnsitz in Deutschland: Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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mit deinem persoenlichen EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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Wohnsitz bei AuszahlungBesteuerungZulagen-RueckzahlungBesonderheiten
DeutschlandEinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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NeinStandardfall
EU/EWR (z.B. Spanien, Portugal)Deutsches SteuerrechtNeinDBA beachten
Drittland (z.B. Schweiz, USA)Deutsches SteuerrechtNein**Rueckzahlung moeglich bei bestimmten DBA-Konstellationen
Drittland ohne DBADeutsches SteuerrechtNeinDoppelbesteuerung moeglich

DBA = Doppelbesteuerungsabkommen. Bei Drittlaendern individuelle steuerliche Beratung empfohlen.

Entsendung ins Ausland: Sonderfall fuer Arbeitnehmer

Falls dein deutscher Arbeitgeber dich voruebergehend ins Ausland entsendet (z.B. fuer 2-3 Jahre), bleibst du haeufig in der deutschen Sozialversicherung PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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. In diesem Fall laeuft die Foerderung uneingeschraenkt weiter. Das gilt insbesondere bei Entsendungen innerhalb der EU (Verordnung 883/2004) fuer bis zu 24 Monate.

Pruefe in diesem Fall deine Entsendebestaeigung (A1-Bescheinigung). Solange die deutsche Rentenversicherungspflicht bestehen bleibt, aendert sich an deinem Altersvorsorgedepot nichts.

Rueckkehr nach Deutschland: Foerderung lebt sofort auf

Einer der grossen Vorteile gegenueber der alten Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
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: Das Altersvorsorgedepot bestraft dich nicht dauerhaft fuer einen Auslandsaufenthalt. Sobald du nach Deutschland zurueckkehrst und wieder PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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bist, erhaeltst du ab dem naechsten Jahr wieder die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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Dein Sockelbetrag berechnet sich dann aus dem Vorjahreseinkommen. Falls du im Vorjahr kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen in Deutschland hattest, zahlst du den Mindestbeitrag von 120 EUR/Jahr und erhaeltst trotzdem die volle Zulage. Die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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des Finanzamts beruecksichtigt deine individuelle Situation automatisch.

Checkliste vor der Auswanderung

  1. Depot NICHT kuendigen — Ruhen lassen ist fast immer die bessere Wahl. Kuendigung bedeutet FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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    e Verwendung.
  2. Depotanbieter informieren — Neue Adresse und ggf. Steuer-ID im Zielland melden.
  3. Sozialversicherungsstatus klaerenl — Entsendung? EU-Verordnung? Pruefen, ob Pflichtversicherung bestehen bleibt.
  4. Steuerliche Beratung — Doppelbesteuerungsabkommen pruefen, insbesondere bei Drittstaaten.
  5. DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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    bestehen lassen
    — Fuer den Fall einer Rueckkehr.

Vergleich: Depot ruhen lassen vs. kuendigen

Ruhen lassenKuendigen
ZulagenBleiben erhaltenMuessen zurueckgezahlt werden
SteuervorteileBleiben erhaltenMuessen zurueckgezahlt werden
KursgewinneWachsen weiter steuerfreiSofortige AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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KostenNur TERWas ist TER?Total Expense Ratio — die jährlichen Gesamtkosten eines Fonds/ETFs in Prozent. Günstige ETFs: 0,1-0,3%. Das Standarddepot darf max. 1,0% kosten.
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des Fonds
Keine weiteren
Flexibilitaet bei RueckkehrVolle Foerderung ab sofortNeues Depot noetig, kein Bonus
EmpfehlungFast immer die bessere WahlNur in Ausnahmefaellen sinnvoll

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Depot ruhen lassen und bei Rueckkehr weitermachen ist in praktisch jedem Szenario vorteilhafter als eine vorzeitige Kuendigung. Selbst wenn du nie nach Deutschland zurueckkehrst, laesst du das Kapital einfach bis 67 wachsen und laesst es dir dann — auch im Ausland — auszahlen.

Was waere dein Depot bei Auszahlung wert?

Berechne, wie sich dein Depot entwickelt — auch mit einer mehrjaehrigen Beitragspause.

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Weiterfuehrende Ratgeber

Auszahlung in der Rente

Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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, Auszahlungsplan, Teilentnahme — alle Optionen.

Wer ist foerderberechtigt?

Angestellte, Beamte, Selbstaendige — und wann die Foerderung pausiert.

Zulagen & Steuervorteile

GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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, SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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, GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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— alle Details.

Kosten & Gebuehren

Wichtig fuer ruhende Depots: Welche Kosten fallen weiterhin an?

Haeufige Fragen

Antworten auf die 20 wichtigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot.